AGB

Dog Center Neuenkirchen

Muldery & Schuurman GbR

§1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind Pflegetermine, Einzelstunden, Kurse, Lehrgänge, Workshops,

Seminare und Veranstaltungen für Hundehalter und ihre Hunde, welche

durch Muldery & Schuurman GbR  angeboten werden.

Dem Vertragsbeginn geht ein Informations- und Kennenlerngespräch voraus,

außer bei Pflegeterminen, Anamnesen, Seminaren und Workshops. Das Dog Center gibt dem Kunden lediglich Handlungsvorschläge und schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele.

Eine Erfolgsgarantie kann nicht abgegeben werden, da der Erfolg

maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung durch den/die Teilnehmer/in

und von dem teilnehmenden Hund abhängt.

 

§2 Teilnahmevoraussetzung

Es können nur Hunde an den Angeboten Muldery & Schuurman GbR  teilnehmen, die ordnungsgemäß behördlich angemeldet sind und über eine Grundimmunisierung (Welpen angemessen) mit umfassenden Impfschutz verfügen. Die Vorlage des Impfpasses wird zum

Nachweis benötigt. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige

Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Die Versicherungspolice ist

bei dem ersten Termin vorzulegen.

Muldery & Schuurman GbR behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

 

§3 Teilnahmeausschluss

Hunde mit ansteckenden Krankheiten dürfen nicht an den Angeboten

teilnehmen. Eventuelle chronische Krankheiten und andere gesundheitliche

Einschränkungen, Läufigkeit des Hundes, sowie Verhaltensauffälligkeiten des

Hundes, insbesondere bei aggressiven oder ängstlichen Verhaltensweisen

gegenüber Menschen oder anderen Hunden (z.B. Schnappen, Beißen,

Beißvorfälle in der Vergangenheit) sind dem Trainer vor Ausbildungsbeginn

unaufgefordert mitzuteilen.

Läufige Hündinnen sind - nach Absprache - außer während der Stehtage

erlaubt.

Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten führt ebenfalls zum Ausschluss

des Veranstaltung. Die Verwendung von Würgehalsbändern, Stachelhalsbändern

sowie Stromreizgeräten ist für mich nicht vertretbar und führt daher zum

sofortigen Ausschluss.

Entstandene Schäden sind zu ersetzen. Eine Rückzahlungspflicht seitens Muldery & Schuurman GbR  der Gebühr besteht in diesem Falle nicht.

 

§4 Vertrag/Anmeldung

Anmelden können sich ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige

natürliche Personen.

Die Anmeldung kann persönlich, per Post, telefonisch, per Sms/Whatsapp oder E-Mail erfolgen. Mit der Anmeldung werden unsere AGB anerkannt.

Durch die Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder durch eine

telefonische Terminvereinbarung/Whatsapp/Mail erkennt der Teilnehmer/-in die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie eine Einwilligungserklärung zum Datenschutz/Kontaktaufnahme von Muldery & Schuurman GbR  an. Die Anmeldung ist somit verbindlich.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt,

der Vertrag kommt mit der Annahme durch Muldery & Schuurman GbR  zustande und bedarf keiner bestimmten Form.

 

§5 Zahlungsbedingungen

Mit der Anmeldung für Kurse, Seminare, Aktivitäten/Pension und Veranstaltungen ist

die Zahlung der Gebühr fällig.  Die Zahlung hat sofort bzw.

zwei Wochen vor Veranstaltungs-/Leistungsbeginn ohne Abzug auf das

angegebene Konto oder bar zu erfolgen.

Mit der Anmeldung für Einzeltermine hat die Zahlung der Gebühr direkt nach

der Veranstaltung/Leistung sofort ohne Abzug in bar/EC zu erfolgen.

 

§6 Rücktritt durch den Teilnehmer von Terminen, Kursen, Seminaren, Pension, Aktivitäten und Veranstaltungen

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung/Leistung

zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Das Fernbleiben von der

Leistung gilt nicht als Rücktritt. Bei einem Rücktritt vor Terminen- Veranstaltungs- und Leistungsbeginn sowie Pensionsbeginn kann Muldery & Schuurman GbR  ohne weiteren

Nachweis folgende Stornierungskosten verlangen:

• Bis 44 Tage vor Beginn der Pension/Kurs/Veranstaltung -Leistung 30% des

Teilnahmebeitrages

• Bis 30 Tage vor Beginn der  Pension/Kurs/Veranstaltung -Leistung 50% des

Teilnahmebeitrages

• Bis 14 Tage vor Beginn der Pension/Kurs/Veranstaltung - Leistung 90% des

Teilnahmebeitrages

• Bei Rücktritt ab 7 Tage vor Beginn bzw. Abbruch/nicht Teilnahme der

 Pension/Kurs/Veranstaltung Leistung 100% des Teilnahmebeitrages

• Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

Pflegetermine

Nicht Abgesagte von Pflegeterminen innerhalb 24h vor dem Termin werden zu 100% berechnet.

 

§7 Absagen von Einzelterminen und festen Gruppenstunden

Die Absage muss mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungs- und

Leistungsbeginn per Telefon, SMS/Whatsapp oder E-Mail stattfinden. Erfolgt dies nicht

oder später, wird die jeweilige Veranstaltungs-/Leistungsgebühr in voller Höhe

berechnet. Diese Regelung gilt auch für alle Hunde wie in §3 beschrieben.

 

§8 Rücktritt von Muldery & Schuurman GbR  wegen mangelnder Beteiligung, durch Ausfall des Kursleiters, schlechtem

Wetters oder aus Gründen höherer Gewalt können

Veranstaltungen/Leistungen abgesagt oder verschoben werden. In diesen

Fällen werden bereits bezahlte Gebühren entsprechend der Zahl

durchgeführter Veranstaltungstage und Leistungen anteilig bzw. in voller

Höhe erstattet.

Falls aus oben genannten Gründen Einzelstunden und feste Gruppenstunden

abgesagt oder verschoben werden müssen, steht es dem Teilnehmer frei

einen Alternativtermin innerhalb der nächsten 3 Wochen wahrzunehmen. Bei

Nichtteilnahme an einem Alternativtermin besteht kein Recht auf

Rückzahlung der Kursgebühr.

Der Rücktritt Muldery & Schuurman GbR erfolgt mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungs-

/Leistungsbeginn.

Weitergehende Ansprüche gegen Muldery & Schuurman GbR  sind ausgeschlossen.

Stört ein Teilnehmer die Veranstaltung oder widersetzt sich den Anweisungen

des Kursleiters, so kann  Hundetraining Muldery  , ohne Einhaltung einer Frist, vom Vertrag zurücktreten.

§9 Pension

Hunde werden in unserem Hotel liebevoll betreut. . Neuanmeldung und Besichtigung nach Vereinbarung. Alle Tiere müssen gesund sein um bei uns aufgenommen werden zu können. Krankheiten Ihrer Tiere besprechen Sie bitte mit Ihrem Tierarzt und bringen uns ggf. eine Pflege- oder Medikamentenanweisung mit. Bei Hunden setzen wir, in den Monaten Mai bis September, einen wirksamen Schutz gegen Flöhe, Zecken und Würmer voraus. Bei Bedarf kann dieser vor dem Aufenthalt bei uns gegen Gebühr verabreicht werden. Hunde müssen folgende gültige Impfungen eingetragen im Impfbuch nachweisen. Das Impfbuch ist mitzubringen und verbleibt während des Aufenthaltes in der Pension.

Hunde: Tollwut (je nach Impfstoff bis zu 3 Jahre), Staupe, Leptospirose, Parvospirose, Hepatitis, Parainfluenza (jährlich), Zwingerhusten,

Der Überbringer des Tieres versichert, dass er Eigentümer des Tieres ist, dass er eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund hat, dass das Tier keine bösartigen Eigenschaften hat, dass das Tier frei von Parasiten ist, und keine ansteckenden Krankheiten hat.

Falls während des Aufenthalts akute Erkrankungen und Verletzungen auftreten sollten oder das Tier verunfallt und eine Behandlung oder Operation notwendig wird, erklärt der Eigentümer sich einverstanden, dass das Tier vom Tierarzt Dr. Becker  behandelt wird (oder dem Notdienst habenden Arzt). Der Eigentümer übernimmt die entstandenen Kosten des Tierarztes. Dies gilt auch für evtl. medikamentöse Nachbehandlung. Für die Folgen von unvorhersehbaren Erkrankungen wird nur gehaftet wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Das Gleiche gilt für Ansprüche Dritter gegen den Eigentümer des Tieres, die aus Ereignissen während des Aufenthaltes resultieren könnten. Die Kosten trägt der

Eigentümer des Tieres.

Die Tiere werden zum vereinbarten Termin in der Pension abgeholt. Bei Nichteinhaltung ist das Hotel berechtigt das Tier 3 Tage nach Ablauf in ein Tierheim abzugeben. Die entstehenden Kosten trägt der Eigentümer des Tieres. Bei Langzeitaufenthalt wie Kur , Krankenhausaufenthalt oder ähnliches des Besitzers ist die Unterbringungsgebühr im Voraus fällig. Sollte ein Betrag von mehr als 300 € ausstehen und eine Abholung oder Bezahlung nicht in Aussicht stehen, geht das Tier in unseren Besitz über und darf weiter vermittelt werden. Läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden. Sollte eine Hündin während des Aufenthaltes läufig werden wird für auftretende Folgen insbesondere Schwangerschaft keine Haftung übernommen. Der Mehraufwand der Einzelbetreuung wird

mit 40 € / Tag berechnet.

Für die Unterbringung in der Gruppe zu 2 Hunden oder Rudelauslauf im Hof, übernimmt das Hotel aufgrund des erhöhten Risikos keine Haftung für Schäden am Tier bzw. die durch das Tier verursacht werden. Ausgenommen sind Schäden die durch eine des Hotels nachgewiesener grob fahrlässiger oder schuldhafter Pflichtverletzung entstanden sind. Für mitgebrachtes Spielzeug, Decken und Körbchen übernimmt das Hotel keine Haftung.

Der Tagespreis umfasst Unterbringung, Betreuung und Fütterung des mitzubringenden Futters incl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Wir füttern ihren Hund auf Wunsch mit unserer Hausmarke gegen einen Futterkostenzuschuss.

Der Tagespreis ist bei der Ankunft im Voraus in bar fällig oder im Voraus zu überweisen. Der Vertrag kommt mit der Unterschrift auf der Anmeldung, per Fax, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zu Stande. Stonierungen siehe §6

Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Mit Hotel- und Tagesbetreuungsgäste wird der Vertrag nur ein Mal geschlossen und gilt für alle künftigen Aufenthalte. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung und freuen uns auf Ihren Besuch!


§10 Haftung

Die Haftung von Muldery & Schuurman GbR  , sowie deren Inhaberin Miriam Muldery sowie Desiree Schuurman für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das

heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei

deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, sowie

dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 283 BGB). Insoweit haftet die Hundeschule

für jeden Grad des Verschuldens.

Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige

Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.

Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund,

auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt und sich auf dem

Schulungsgelände befindet.

Soweit der Kunde durch die Hundeschule aufgefordert wird, den

teilnehmenden Hund von der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung des

Kunden bestehen. Jede Teilnahme an den unterschiedlichen Aktivitäten von Muldery & Schuurman GbR , erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

Die Inhaberin übernimmt keine Haftung für Schäden, die von Dritten oder

deren Hunden herbeigeführt werden. Die Teilnehmer haften für Schäden, die

sie selbst oder ihr Hund(e) verursachen. In der Regel nimmt der Hundehalter

selbst an der Veranstaltung teil. Er ist auch während des Unterrichts

verantwortlicher Tierhalter und Tieraufseher im Sinne der §§ 833, 834 BGB.

 

§ 11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Nebenbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des

gesamten Vertrages zur Folge.

Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige

Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der AGBs im Übrigen. Anstelle der

unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart,

welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten

kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem

entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser AGBs vernünftigerweise

vereinbart worden wäre. Angewendet wird deutsches Recht.

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